Reisebedingungen
Entwurf: Auszug aus dem gedruckten Programm 2026. Vor Veröffentlichung von einer Fachperson prüfen lassen (Pauschalreiserecht, siehe docs/04-offene-fragen.md).
Rücktritt durch den Kunden (Mehrtagesreisen)
Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, den dem Veranstalter entstandenen Schaden auszugleichen. Der Veranstalter legt folgende Entschädigungspauschalen fest, bezogen auf den Reisepreis:
| bis 40 Tage vor Reisebeginn | kostenfrei |
| ab 30 Tage vor Reisebeginn | 20 % |
| ab 21 Tage vor Reisebeginn | 40 % |
| ab 15 Tage vor Reisebeginn | 60 % |
| ab 7 Tage vor Reisebeginn | 80 % |
| ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt | 90 % |
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen, schriftlich zurückzutreten.
Mindestteilnehmerzahl
Allen Reisen liegt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen zugrunde. Wird sie nicht erreicht, kann eine Mehrtagesreise bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn abgesagt werden, eine Tagesfahrt bis 5 Tage vorher.
Sonstiges
Platzreservierung nach Anmeldung. Programmänderungen vorbehalten. Sitzplatzänderungen behalten wir uns falls erforderlich vor.